Zahnstaffel

 

Zahnstaffel bedeutet, dass in den ersten Versicherungsjahren die Leistungen für Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Zahnersatz beschränkt sind. Diese Begrenzung entfällt meistens lediglich bei unfallbedingten Behandlungen. Dabei kann es auch unterschiedliche Staffeln für Zahnbehandlungen und Zahnersatz geben.


Ist in den Versicherungsbedingungen eine Zahnstaffel aufgeführt, bedeutet dies, dass für einen bestimmten Zeitraum Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Maßnahmen nur bis zu dem in der Zahnstaffel maximal vereinbarten Erstattungsbetrag (nicht Rechnungsbetrag)  gezahlt  werden. So kann zum Beispiel  ein Tarif folgende Zahnstaffel enthalten:


 1. Versicherungsjahr:         500 €
 2. Versicherungsjahr:      1.000 €
 3. Versicherungsjahr:      1.500 €


Diese Kosten bis zur Maximalhöhe pro Versicherungsjahr werden vom Versicherer übernommen, Kosten die darüber hinausgehen, muss der Versicherungsnehmer selbst tragen.
Eine Zahnstaffel kann zeitlich befristet oder auch unbefristet vereinbart sein.

Es gibt auch Zahnstaffeln die pro Kalenderjahr gelten. Dabei kommt es auch darauf an, wie lange das erste Kalenderjahr dauert. Falls der Abschluss in der zweiten Jahreshälfte stattfindet, kann das erste Kalenderjahr durchaus auch fast bis zu 1 1/2 Jahren dauern. Bitte beachten Sie die jeweiligen Bedingungen der Versicherungstarife.

Die Höhe und Dauer der Begrenzung sind je nach Versicherungsunternehmen und Tarif unterschiedlich. Manche Versicherungsunternehmen verzichten nach Vorlage eines ärztlichen Befundes auch ganz auf die Zahnstaffel.

 


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