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Ausgabe 8/2014
sehr gut (1,1)
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mit Altersrückstellungen
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Jan. 2013
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100% bei Regelleistungen, 90% incl. GKV-Vorleistung bei privatärztlicher Behandlung
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90%, inkl. GKV-Vorleistung ohne Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl
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90%, inkl. GKV-Vorleistung
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90%, im Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme
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90%, inkl. GKV-Vorleistung ohne Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl
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Aufwendungen für Verbandmaterialien und Arzneimittel werden im tariflichen Umfang in Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen erstattet
100 % Erstattung für Fissurenversiegelungen bis zum 21. Lebensjahr
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100 % für Fissurenversiegelungen im Backenzahnbereich bis zum 21. Lebensjahr
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Ja, bis zum Höchstsatz 3,5
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ja
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nein
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Personen, die
- keinen regelmaßigen Nachweis des Bonusheftes vorlegen können
- keine Erhöhung des Beitrages aufgrund Älterwerdens wünschen
- eine kieferorthopädische Grundversorgung bei Kindern wünschen
- denen ein geringe Leistungstaffel in den ersten Jahren ausreicht
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Marktübliche Gesundheitsprüfung bei Antragstellung
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90 %, inkl. GKV-Vorleistung in KIG 3-5
90 % ohne GKV-Vorleistung in KIG 1-2
für Behandlungen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, sowie maximal 2000 € je Versicherungsfall
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Ja, außer bei Kieferorthopädie in KIG 3-5.
Im Tarif ZahnBest werden 40% als pauschale Leistung der GKV in Abzug gebracht, wenn der behandelnde Arzt über keine Kassenzulassung verfügt
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500 € im 1. Versicherungsjahr
1000 € in den ersten 2 Versicherungsjahren
1500 € in den ersten 3 Versicherungsjahren
2000 € in den ersten 4 Versicherungsjahren - Entfällt bei Unfall. Schäden durch Nahrungsaufnahme zählen nicht als Unfall.
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Ja, bis zu 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne können mit einem Zuschlag von 4,10 € je Zahn mitversichert werden
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empfohlen
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Entfallen bei Zahnbehandlungen/ Zahnprophylaxe im Tarif ZahnFit
8 Monate für Zahnersatz/ Kieferorthopädie im Tarif ZahnBest
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